Immobilienbesitzer haben viele Möglichkeiten, ihr Haus mit Geld aus der Staatskasse auf Vordermann zu bringen. Auch wer Wohneigentum bauen oder kaufen will, bekommt 2019 wieder Zuschüsse.
Ob bauen oder kaufen: Angesichts stetig steigender Immobilien- und Baupreise lohnt es sich, nach Zuschüssen Ausschau zu halten. Zu den ersten Adressen gehören die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandelskontrolle, kurz Bafa.
Beide bieten Privateigentümern und solchen, die es werden wollen, insgesamt etwa 50 Förderprogramme. Ein Schwerpunkt liegt auf Energieeffizienz. Ein anderer ist die Unterstützung beim Erwerb von Wohneigentum und dessen Sanierung.
Wichtig in jedem Fall: Geld gibt es auf Antrag. Dieser muss vor der Auftragsvergabe an die Handwerker oder das Bauunternehmen gestellt werden, sagt Thorsten Weber, Berater des Verbands Privater Bauherren (VPB) aus Fulda. Während KfW-Förderung häufig über die Hausbank beantragt wird, läuft beim Bafa alles direkt und online.
Ohne Belege keine Förderung
Sowohl KfW als auch Bafa erwarten, dass Eigentümer sich vor Einreichen ihres Antrags informieren und möglichst einen Energieberater zu Hilfe holen. Dieser kümmert sich zudem um den mit der Antragstellung verbundenen Papierkram und besorgt die erforderlichen Nachweise bei den ausführenden Firmen. Ohne solche Belege zahlen die Förderinstitutionen nicht.
Das Beraterhonorar wird unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls bezuschusst. „Bei zwei Wohnungen können dann maximal 800 Euro für eine Vor-Ort-Beratung herausspringen“.
Das Bafa hat eigens für Immobilienbesitzer den Topf „Energieberatung Wohngebäude“, aus dem Energieberater finanziert werden. Diese geben Eigentümern von Bestandsbauten Tipps, wie sie in ihrem Haus Energie sparen können. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag für das Gebäude vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde.
Im Rahmen des Programms macht der Fachmann eine Bestandsaufnahme. Auf dieser Basis erstellt er ein Konzept, um das Haus energetisch auf den aktuellen Stand zu bringen. Das Konzept beinhaltet nach Bafa-Angaben auch Hinweise auf Fördermöglichkeiten. Am Ende steht ein Sanierungsfahrplan.
Das Programm können Eigentümer auch wieder 2019 nutzen. Es wendet sich sowohl an einzelne Hausbesitzer als auch an Wohnungseigentumsgemeinschaften. Die Förderung zahlt das Bafa direkt an den Energieberater aus, der es mit seinem Honorar verrechnen muss.
Nicht nur die KfW fördert Energiesparen
Die KfW ist auch nicht die einzige Institution, bei der Häuslebauer Fördermittel akquirieren können. Einen Überblick über Fördermaßnahmen, nicht nur zum Energiesparen bei Alt- und Neubau, geben die Suchportale http://www.energiefoerderung.info und http://www.foerderdatenbank.de.
Einheitlichere Förderung für Energiesparer
Betriebsinhaber, die in Technik investieren, um im Unternehmen Energie zu sparen, können sich Zuschüsse vom Staat holen. Ab sofort gibt es ein einheitliches Förderprogramm.
Ein „schlankes und adressatenfreundliches Verfahren“ soll das neue Investitionsprogramm mit dem sperrigen Namen „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ bieten. Das verspricht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Unter dem neuen Programm bündeln sich ab sofort alle Förderungen für Unternehmer aller Branchen, die in Technik investieren, um im betrieb Energie zu sparen.
Laut BAFA werden alle Maßnahmen berücksichtigt, die den Energieverbrauch senken, indem sie die Strom- und Wärmeeffizienz steigern. Das neue Programm ersetzt bislang bestehende zur Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien, zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung, zur Förderung klimaschonender Produktionsprozesse sowie zur Förderung von Energiemanagementsystemen.
Direkter Zuschuss oder Kredit möglich
Die Förderungen können als direkter Zuschuss beim BAFA oder als Teilschulderlass bei der KfW beantragt werden. Beim Teilschulderlass handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss. Interessenten können die Anträge über ihre Hausbank bei der KfW oder über das Online-Portal der BAFA stellen.
Gefördert werden sogenannte Querschnittstechnologien wie Pumpen, Motoren oder Ventilatoren, die schnell mehr Effizienz bringen, mit einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Auch wer erneuerbare Energien zur Prozesswärmebereitstellung nutzt, kann sich die Umstellung mit einer Förderquote von bis zu 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschussen lassen.
Auch technologieoffene Förderung
Auch die Investition in Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie in Energiemanagementsoftware zur Unterstützung der Digitalisierung wird vom Staat bezuschusst: mit einer Förderquote von 44 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Schließlich gibt es noch die technologieoffene Förderung von allgemeinen Investitionen, die die Strom- oder Wärmeeffizienz steigern. Hier liegt die Förderquote bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Maximal sind 10 Millionen Euro pro Antragsteller oder Projekt drin. Weitere Informationen zur Förderung gibt es online beim BAFA oder bei der KfW
Quelle Handwerksblatt